Position | Land/Region Niederösterreich, Bezirk Melk, Gemeinde Melk 33 N 522062 / 5339306 UTM/WGS84 | |||||||||
Beschreibung | Objektbeschreibung Von der ehemaligen Richtstätte des Landgerichtes der hochgräflichen Sinzendorfschen Herrschaft Zelking1 ist heute noch eine rund zwei Meter hohe, rechteckige Säule vorhanden. Ziegel und einzelne Bruchsteine dienten als Baumaterial. Oben ist die Säule aufgrund fehlender Sicherung abgebrochen, auch der Putz ist stark abgebröckelt und einzelne Ziegel sind ausgebrochen. Es ist zu vermuten, daß früher noch eine zweite Säule bestanden hat, von der aber keine Spuren mehr zu erkennen sind. Der Galgen bei Großpriel wurde wahrscheinlich zum letzten Mal im Jahr 1915 beschrieben.2 Seitdem fehlte er in der Literatur. Historischer Kontext Ursprünglich gehört das Gebiet, auf dem sich das Hochgericht befindet, zum Landgericht Tulln. Bereits Ende des 12. und im 13. Jahrhundert zerfiel dieses in zwölf Gerichte, eines davon war das Landgericht auf dem Tullnerfeld. Zwischen dem 14. und dem 16. Jahrhundert wurde dieses wiederum in 14 Teile aufgeteilt, unter anderem in das Landgericht Markersdorf, welches später wiederum in 29 Sprengel geteilt wurde. Dies läßt erahnen, daß es sich um sehr kleine Jurisdiktionsbereiche handelte, die ungefähr die Größe heutiger Gemeinden hatten. Das Landgericht Zelking wurde 1586 als freies Eigen aus dem besagten Landgericht Markersdorf gekauft. Nach 1694 wurde der Sitz der Herrschaft von der Burg Zelking nach Matzleinsdorf verlegt. Im 19. Jahrhundert war die Ausübung des Blutbanns dem Oberamtmann des Stiftes Melk übertragen.3 Standort und Lage Bewegt man sich die Straße von Großpriel nach Winden, ein Verkehrsweg, der vermutlich seit längerer Zeit besteht, entlang, so führt nach rund 500 Metern eine Brücke über den Bach, der rechter Hand aus dem Wehrgraben fließt. Steigt man die Geländestufe des Wehrgrabens auf Großprieler Seite hinauf, so erreicht man den Galgen, der an der Ecke eines Feldes am Waldrand steht. Die Umgebung trägt den Namen Galgenleite.4 Laut Landgerichtskarte5 befand sich der Galgen nicht direkt, aber nahe der Grenze zum Landgericht Melk. Ein direkter Blick zur Herrschaft in Matzleinsdorf wäre, den den Galgen umgebenden Wald weggedacht, möglich. Bei der Anlage einer neuen Straße zwischen Melk und Winden Ende des 19. Jahrhunderts wurden beim "Kupferschmiedkreuz" ein Skelett in 40 Zentimetern Tiefe sowie Mauerwerk freigelegt. Es könnte sich dabei um eine weitere - vom hier beschriebenen Objekt rund zwei Kilometer entfernte - ehemalige Richtstätte handeln.6 In der Landgerichtskarte7 ist tatsächlich an ungefähr dieser Stelle der Galgen des Landgerichts Melk verzeichnet, der direkt an der Grenze zum Landgericht Zelking lag. __________________ 1 [LGK; Blatt 6] 2 [Newal15] 3 [LGKE2-1; S. 225f] 4 [Linde90; S. 263] 5 [LGK; Blatt 6] 6 [Linde90; S. 263] 7 [LGK; Blatt 6] Literatur: [Newal15], [Linde90; S. 263] | |||||||||
Bilder/Plan |
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